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Homöopathie-Zeitschrift II/2010

Titelthema: BESONDERE MENSCHEN      
                       
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Aktuelles Zeitgeschehen

30.04.2008
Zentrale Homöopathie-Prüfung 2008

Termin: 31. Oktober - 2. November 2008
 

Seit 2007 ist das Bestehen einer einheitlichen zentralen Homöopathie-Prüfung Voraussetzung zur Qualifizierung von Homöopathen und der Registrierung im Zentralen Therapeutenregister. Dies dient dem Patientenschutz und der Homöopathie in Deutschland gleichermaßen.
Die Prüfung ist dreitägig. Am ersten Tag unterziehen sich die Prüflinge 180 Multiple-Choice-Fragen zur Systematik der Homöopathie und Materia medica. Am zweiten Tag besteht die Prüfung aus der Bearbeitung von zwei akuten Kasuistiken: Für jede Kasuistik sind 2,5 Stunden Bearbeitungszeit anberaumt. Zur Bearbeitung der chronischen Kasuistik am dritten Tag werden als Hilfsmittel Repertorien, Materia medicae und computergestützte Repertorisationsprogramme zugelassen. Die Gesamtbearbeitungszeit ist mit fünf Stunden festgelegt. Die zentrale Prüfung ist bestanden, wenn insgesamt 75% der möglichen Punktzahl erreicht wird.
Die diesjährige zentrale Homöopathie-Prüfung der Qualitätskonferenz des BKHD findet in München-Gauting vom 31. Oktober - 02. November 2008 statt. Anmeldeschluss ist der 5. September 2008. Das Prüfungsdossier mit Ausschreibung, Anmelde¬formular und Prüfungsreglement kann bei folgender Adresse angefordert werden:

Zulassungsbedingungen:
- Approbation als Ärztin oder Arzt oder
- Nachweis der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (HP-Zulassung)
- Nachweis einer Mindestausbildungszeit von 550 Unterrichtseinheiten in Homöopathie mit direktem Lehrerkontakt und Nachweis der bestandenen schulinternen Prüfung. (Alternative Ausbildungswege in Homöopathie werden von der Prüfungskommission auf ihre Gleichwertigkeit überprüft. Dies gilt auch für im Ausland absolvierte Ausbildungen.)
- Verpflichtungserklärung zur dreijährigen Supervision (mit nachfolgender ausführlicher - Dokumentation von sechs supervidierten Praxisfällen und Bestätigung durch den Supervisor).
- Verpflichtung zur Fortbildung gemäß der jeweils gültigen Qualifikationsrichtlinien (pro Jahr sind derzeit 30 UE homöopathische Fachfortbildung und 8 UE klinische Fachfortbildung nachzuweisen. Qualitätskonferenz des BKHD e.V.

Geschäftsstelle:
Gabriele Hanewacker
(Adresse siehe Anzeige)
Tel: 08122/959 93 88.
Auskunft zur Zentralen Homöopathie-Prüfung bei:
Renate Schmid
Beauftragte der Qualitätskonferenz
Tel. 089/800 30 42
oder
Carola Hanti
Tel. 07366/92 05 14

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