Die Qualitätskonferenz der SHZ hat ihre Anforderungen an Qualitätsförderung und -sicherung weiter umgesetzt und einige Änderungen bei Supervision, Zertifizierung und Fortbildung eingeführt.
Die SHZ trägt den allgemeinen Anforderungen an Qualitätssicherung in Deutschland Rechnung und integriert Erkenntnisse aus gegenwärtigen Entwicklungen im gesundheits- und gesellschaftspolitischen Umfeld für Heilpraktiker insbesondere, aber auch für Ärzte, die Alternativ- bzw. Komplementärmedizin ausüben. Mittlerweile haben 557 Therapeuten, 135 Dozenten, 108 Supervisoren und 25 Ausbildungsstätten das SHZ-Zeritifikat erlangt. Zur Zeit sind noch 506 Anträge in Wartezeit (3 Jahre Praxis).
Supervisionspflicht: Sie gilt nach bestandener ZP für alle Absolventen. Es müssen vier eigene Fälle aus eigener homöopathischer Praxis supervidiert werden. Jeder Fall sollte mindestens ein Jahr lang in drei Terminen von einem SHZ-anerkannten Supervisor begleitet werden. Mit der Supervision kann im letzten Drittel der Homöopathie-Ausbildung beginnen, wer in dieser Zeit HeilpraktikerIn oder Ärztin/Arzt ist und selbständig homöopathisch in eigener Praxis arbeitet. Dies führt aber nicht zu einer Verkürzung der dreijährigen Supervisionszeit (Praxisjahre) nach bestandener ZP.
Die bisherige Ausnahmeregelung der Supervisionspflicht für Kandidaten, die bei der ZP mehr als 5 Jahre Praxis nachweisen konnten, entfällt, d.h. jeder Absolvent der ZP ist supervisionspflichtig.
Neue Zertifizierungswege ausserhalb der Zentralprüfung: Seit dem 01.01.2008 besteht für langjährig praktizierende KollegInnen (mind. 10 homöopathische Praxisjahre) oder bereits anderweitig zertifizierte/qualifizierte KollegInnen (z.B. bei BKHD, DZVhÄ oder im Ausland) die Möglichkeit, sich für das SHZ-Zertifikat zu bewerben. Verlängerung der Zertifizierung: Ab sofort können im Rahmen der Therapeuten-Fortbildungspflicht von 30 UE/Jahr auch eigene, erhaltene Supervisionen eingereicht werden. Die SHZ-Anerkennung des ¬Supervisors ist in diesem Falle nicht Bedingung. Eine Anrechnung von Lehr- und Autorentätigkeit auf die Therapeuten-Fortbildungspflicht kann nur noch bis zum 31.12.2008 erfolgen, ab 01.01.2009 entfällt diese Regelung. Einführung der klinischen Fortbildungspflicht: Seit dem 01.01.2008 müssen zusätzlich zur homöopathischen Fortbildung pro Jahr 8 UE an klinischer Fortbildung nachgewiesen werden (berufliche Fortbildungspflicht).
Zentralprüfung: Die nächsten ZP-Termine sind der 30.05.2008 und der 31.10.2008. Den aktuellen Bewerbungsbogen inkl. der Prüfungsregularien sind im Internet zu finden unter www.homoeopathie-zertifikat.de oder www.qualifizierte-homoeopathie.de
Weiteres Informationsmaterial in der Geschäftsstelle der SHZ:
Wagnerstraße 20
89077 Ulm
Tel. 0731/407 72-277
Fax 0731/407 72-240
Vera Gotsch-Rüdt
Stiftung Homöopathie-Zertifikat SHZ
Vorstand, 1. Vorsitzende Öffentlichkeitsarbeit
Obere Geisbergstraße 20 / 74821 Mosbach
Tel: 06261/67 00 88 / Fax: - 6 92 76
|