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Homöopathie Forum e.V.
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Aktuelles Zeitgeschehen
| 01.04.2009 | Homöopathische Arzneimittel erneut eingeschränkt
| | - Die AEHA zur 15. Arzneimittelgesetz (AMG) Novelle und deren politische Konsequenzen | | | Zwei Tage vor Weihnachten flatterte uns der Entwurf für die 15. AMG Novelle auf den Schreibtisch. In entsprechend kurzer Zeit musste die AEHA fast 100 Seiten durcharbeiten und kommentieren. Bereits am 20. Januar 2009 fand dann die Anhörung der betroffenen Fachverbände statt. Schon am 18. Februar informierte man uns durch eine Pressemitteilung, dass das neue Arzneimittelgesetz das Kabinett passiert hat. Wer ein Gesetz derart schnell durchwinkt, verfolgt sehr wahrscheinlich bestimmte politische Absichten. Eine sorgfältige Bearbeitung unserer Einsprüche ist in einem solchen Schnellverfahren kaum möglich. Dabei bringt das neue Arzneimittelgesetz eine Reihe von einschneidenden Änderungen für die Homöopathie. Am gravierendsten ist die Ausweitung des Arzneimittelbegriffes. So fallen zukünftig alle Stoffe unter Arzneimittel, die "zur Anwendung im oder am menschlichen oder tierischen Körper bestimmt und als Mittel mit Eigenschaften der Heilung oder Linderung oder zur Verhütung menschlicher oder tierischer Krankheiten oder krankhafter Beschwerden bezeichnet werden". (Erster Teil des Originaltextes). Damit werden alle Stoffe, die "den Anspruch auf Heilung oder Linderung erheben" dem Arzneimittelgesetz unterstellt. Darunter fallen dann wohl auch Kräutertees und Nahrungsergänzungsmittel. Die Ausweitung des Arzneimittelbegriffs und die Folgen Auf den geplanten Beipackzetteln sollen obligatorische Warnhinweise bestimmte Personengruppen wie "Kinder, Schwangere, stillende Frauen, ältere Menschen oder Personen mit spezifischen Erkrankungen" darauf aufmerksam machen, diese Arzneien wegen "fehlender Erfahrung" nicht einzunehmen. Eine solche Formulierung wird unsere Patienten stark verunsichern. Auch die unbestimmte Einschränkung "spezifische Erkrankungen" eröffnet der Bundesbehörde die Möglichkeit, die Anwendung der Homöopathie bei bestimmten schwerwiegenden rkrankungen zu verbieten. Gewiss steht es so noch nicht im Gesetz, aber im Zusammenspiel mit dem Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit steht weiteres zu befürchten. Eingeführt werden soll nämlich eine Verschreibungspflicht für Mittel mit neuen Inhaltsstoffen. Dies gilt dann auch für die noch erlaubten Apothekenzubereitungen. Für unseren Berufsstand bedeutet das: Heilpraktiker dürfen neu geprüfte, nicht zugelassene Arzneimittel nicht mehr verordnen. Für jedes neue Arzneimittel, auch die homöopathischen, ist eine klinische Prüfung zwingend vorgeschrieben. Dies bedeutet eine Behinderung der Weiterentwicklung der Homöopathie, sowie immense Kostensteigerungen in der Herstellung und Zulassung der Mittel. Die Europäische Gesetzgebung spielt auch in das neue AMG hinein. Bei der geplanten Zentralen Zulassung wird die EU Kommission ermächtigt, den einzelnen Mitgliedsländern Auflagen zu machen, die dann umgesetzt werden müssen. Die bekannte Aversion bestimmter EU Länder gegen die Homöopathie kann und wird da mit einfließen. Ein weiteres Problem erwächst aus der europäischen Verordnung für Kinderarzneimittel. Danach soll jedes Medikament mit Anwendung bei Kindern seine besondere Wirksamkeit und Unbedenklichkeit nachweisen. In der Klassischen Homöopathie also jedes unserer Medikamente. Der Versuch, über eine besondere Dosierungsempfehlung diese Hürde zu umgehen, scheint nicht ausreichend. Sorgen bereitet uns nach wie vor die Verfügbarkeit der Nosoden. Sie sind zwar nicht verboten, doch ist ihre Herstellung an so hohe Auflagen gebunden, dass viele Hersteller auch gängige Nosoden aus Kostengründen nicht mehr herstellen. Die Unverzichtbarkeit der Nosoden zur Behandlung lässt sich auf europäischer Ebene offensichtlich nur schwer vermitteln. Mit der 15. AMG Novelle, die noch in diesem Jahr in Kraft treten soll, wird zudem der Import wesentlich erschwert, bei Stoffen mikrobieller Herkunft sogar unter Strafe gestellt. Mit dem Entwurf der 15. AMG Novelle wird der Sonderstatus der homöopathischen Arzneien weitgehend aufgehoben und soll denselben Kriterien unterliegen, wie jedes allopathische Arzneimittel. Verlagerung auf EU-Ebene erschwert Dialog weiter Offensichtlich ist den Verfassern des neu vorgelegten AMG Entwurfs nur wenig über die Besonderheit unserer Mittel und Therapie bekannt. Natürlich werden wir im Gespräch mit dem BGM1 bleiben, sowie den direkten Kontakt mit den politisch Verantwortlichen Gesundheitspolitikern im Bundestag suchen und an allen Stellen nochmals unsere Bedenken geltend machen. Um die schon entstandenen oder sich in Zukunft entwickelnden Schwierigkeiten rechtzeitig beurteilen zu können, ist es notwendig, in möglichst vielen Gremien vertreten zu sein. In die Kommission D des BfArM2 wurde ich letztes Jahr wieder zum Stellvertreter berufen. So lassen sich Entwicklungen schon in der Entstehung bobachten. Leider verlagern sich die Aktivitäten für die homöopathischen Arzneimittel zunehmend in die europäische Kommission, so dass wir in der Kommission D letztendlich nur noch informiert werden. Zwei Veranstaltungen des BfArM in 2008 machten diesen Trend deutlich. Auf europäischer Ebene wird der Erhalt unserer Arzneimittel noch wesentlich schwieriger zu bewerkstelligen sein. Der BKHD hat deshalb auch den Austausch mit der Politik gesucht. Ich wurde zu zwei Anhörungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nach Berlin eingeladen und konnte die Sicht der Homöopathie darstellen. Immerhin werden die klassischen Homöopathen nach jahrelanger Kleinarbeit endlich wahrgenommen. Da mutet es schon wie ein Treppenwitz der Geschichte an, das zur Anhörung der 15. AMG Novelle im BGM von ALLEN Heilpraktikerverbänden lediglich zwei klassisch homöopathisch arbeitende Heilpraktiker anwesend waren. Diese mussten für die übrige Heilpraktikerschaft auf die geplante gesetzliche Regelung aufmerksam machen, dass den Heilpraktikern demnächst (auch) die Eigenbluttherapie entzogen werden soll. Ein Trauerspiel!
Andreas Zenner
Arzneimittelexperte des BKHD
Bund Klassischer Homöopathen Deutschlands e.V.
info@bkhd.de; www.bkhd.de; Tel. 089-9032384
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