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Homöopathie-Zeitschrift II/2010

Titelthema: BESONDERE MENSCHEN      
                       
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Aktuelles Zeitgeschehen

14.06.2009
Homöopathie im Grundgesetz - Schweiz verankert Komplementärmedizin in der Verfassung

 
Homöopathie im Grundgesetz - Schweiz verankert Komplementärmedizin in der Verfassung

Das Schweizer Volk hat am 17. Mai 2009 in einer nationalen Abstimmung einem Verfassungsartikel (Grundgesetz) für die Komplementärmedizin zugestimmt. 67 Prozent der Stimmenden sprachen sich für den neuen Verfassungsartikel aus. Die Schweiz ist das erste Land in Europa, das Staat und Gliedstaaten (Kantone) in der Verfassung beauftragt, die Komplementärmedizin im Gesundheitswesen zu berücksichtigen. Weitere Informationen bei info@koest.ch und www.ja-zur-komplementaermedizin.ch.

Die vollständige Pressemitteilung steht im Internet:
www.jzk.ch/index.cfm/DE/53/Medienmitteilungen. Pressemitteilung Politik & Medien Volksinitiative

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